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In einer seiner letzten Entscheidungen aus dem Bereich „Wintersport“ thematisierte der Oberste Gerichtshof abermals die auf den Skipisten vorherrschenden Verhaltensvorschriften und ihre Bedeutung für die Skisportler. Den rechtlichen Überlegungen lag in der aktuellen Entscheidung 10 Ob21/23w vom 16.5.2023 folgender (hier gekürzter) Sachverhalt zugrunde.
In seiner jüngsten Entscheidung zum Datenschutz stellte der EuGH fest, dass das zwischen der EU- Kommission und USA verhandelte Datenschutzabkommen, das EU - US - Privacy Shield ungültig sei. Damit verneinen die Luxemburger Richter, dass das Datenschutzniveau in USA jenem der EU gleichwertig sei (Az.: C-311/18, Urteil vom 16.07.2020 inzwischen auch unter „Max Schrems II- Urteil“ bekannt).
Außergewöhnliche Situationen erfordern außerordentliche Maßnahmen. Die österreichische Bundesregierung hat deshalb im Zuge der Coronakrise (COVID-19) die "Sonderbetreuungszeit" geschaffen.
Sommerzeit ist Urlaubszeit. Es ist die Zeit, in welcher die längst urlaubsreifen Reisebürokunden ihre schriftlichen Buchungsbestätigungen aus den Schubladen herausnehmen, um endlich ihre Reisen anzutreten. Auch wenn Sie nunmehr an die wohl verdiente Erholung denken, ist es dennoch ratsam, sich die Buchungsunterlagen vor der Abreise nochmals durchzulesen anstatt sich auf die Zusagen des Reisebüromitarbeiters zu verlassen.
Am 1. September 2018 ist das neue Arbeitszeitgesetz in Kraft getreten. Mit den zahlreichen Neuerungen kommen auch viele offene Fragen, welche, so die allgemeine Befürchtung in der Arbeitswelt, zu Streitfällen führen können.
Ein Arbeitsvertrag ohne Vereinbarung einer Probezeit? Heutzutage fast undenkbar. Wer eine neue Arbeitsstelle erhalten soll, sieht sich in den meisten Fällen mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag konfrontiert, welcher einen Passus über die Vereinbarung einer Probezeit enthält.
Der Arzt ist vor jedem medizinischen Eingriff verpflichtet, den Patienten ausreichend zu informieren, ihn aufzuklären. Diese ärztliche Aufklärung soll den Patienten in die Lage versetzen, die Tragweite seiner Entscheidung (der Einwilligung in die medizinische Behandlung) zu überschauen. Unterlässt der Arzt die Aufklärung, dann haftet er für alle nachteiligen Folgen eines – korrekt, also eines lege artis durchgeführten – Eingriffs, wenn sich herausstellt, dass der Patient bei ausreichender Aufklärung durch den Arzt in die Behandlung nicht eingewilligt hätte.
Wie gestaltet sich nun die Rechtslage bei Minderjährigen?
In seiner jüngsten Entscheidung zum Thema „Schock- und Trauerschäden“ (OGH 7 Ob 105/17t vom 29.11.2017) hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass Geschwister in der Regel keine innige familiäre Beziehung zueinander haben, weshalb der erwachsene Bruder eines nach einer Behandlung im Krankenhaus verstorbenen Patienten keinen Anspruch auf Schmerzengeld für „Schock- und Trauerschaden“ habe.
Und wieder in diesem Jahr hören die Fluggäste die Nachricht, dass eine Fluggesellschaft Insolvenz angemeldet hat. Auch ich gehöre zu jenen Passagieren, die Ihr Flugticket bereits gekauft haben und sich die Frage stellen müssen, wie es nun weitergeht.
Nun ist es soweit. Der 25.Mai 2018 wird für natürliche Personen und Unternehmen ein wichtiger Stichtag werden, wenn die EU- Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), welche das Recht der Verwendung personenbezogener Daten in Europa harmonisieren soll, in Kraft tritt.
Kaum vergeht eine Woche, in welcher nicht irgendwo in den österreichischen Städten eine Verkaufsmesse abgehalten wird. Ferien- Messe, Bauen & Wohnen- Messe, Hochzeit- Messe und nun zuletzt die Expo-Marathon- Messe, um nur einige zu nennen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte in diesem Zusammenhang vor kurzem die Frage zu beurteilen, ob die Messebesucher (Verbraucher), welche auf einer Messe einen Vertrag abschließen, von diesem innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten können. Er verneinte es (OGH, Urteil vom 26.01.2017, 3 Ob 237/16y). Hier der Sachverhalt:
Wohl jeder Kunde eines Service- Providers hat mit einer kurzfristigen Störung des Internetzugangs und des Telefonnetzes bereits Erfahrungen gemacht. In letzter Zeit häufen sich allerdings diese Störungen bestimmter Anbieter und es kommt zu erheblichen, mitunter tagelangen Ausfällen im Internet- und Telefonnetz.
Mit 1. Januar 2017 trat das neue „Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz“ (LSD- BG) in Kraft. Mit ihm werden die in den letzten Jahren zunehmend strenger geregelten Bestimmungen rund um die Entsendung und Überlassung von ausländischen Arbeitskräften vereint und zusätzlich bearbeitet.
Die Geschäfte mit Ferienimmobilien boomen. Vorbei sind die Zeiten, in denen sich Naturfreunde in zahlreichen Gemeinden Österreichs um Zweitwohnsitze bemühten, um die Sommer und Winter mehrere Wochen im Jahr ungestört in den eigenen vier Wänden genießen zu können. Der Kauf von Zweitwohnsitzen ist passé, denn es geht auch anders.
In meinem letzten Blogeintrag habe ich auf manche wichtige Neuerungen im österreichischen Erbrecht hingewiesen. Sie betrafen das gesetzliche Erbrecht, somit jene beispielhaften Fallkonstellationen, in welchen kein Testament errichtet wurde.
Die Änderungen ab dem 01.01.2017 reichen jedoch weiter, so unter anderem auch für das testamentarische Erbrecht.
Wie bereits in meinen letzten Blogeinträgen angekündigt, trat mit 01.01.2017 in Österreich ein neues Erbrecht in Kraft.^
Um es auf den Punkt zu bringen, die neuen Regelungen machen es mehr denn je sinnvoll, ein Testament zu verfassen.
Unter Produkthaftung versteht man eine verschuldensunabhängige Haftung für private Sach- und Personenschäden, die durch Fehler verursacht werden, welche das Produkt grundsätzlich zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produktes vorliegen.
Wird durch einen Fehler eines Produkts ein Mensch getötet, am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt, so haftet der Hersteller des Produkts für den Ersatz des Schadens.
Der Einsatz moderner elektronischer Medien ist aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Je schneller, einfacher und zeitökonomischer Informationen heutzutage ausgetauscht werden, desto besser. Und so ist es nicht weiter überraschend, dass auch die bekannte Smartphoneanwendung „WhatsApp“ immer öfter im Arbeitsleben eingesetzt wird. Der nachfolgende Fall verdeutlicht, dass die Übermittlung eines Kündigungsschreibens mittels „WhatsApp“ unwirksam sein kann.
Gewährleistung ist die verschuldensunabhängige Haftung des Schuldners für Mängel, welche seine geschuldete Leistung bei ihrer Erbringung aufweist. Der Schuldner der Leistung (Übergeber) übergibt die Ware dem Gläubiger (Übernehmer). Die Gewährleistungsregeln greifen folglich nach der vorbehaltlosen Übernahme der Leistung durch den Übernehmer.
In einer kürzlich erschienenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH, 07.06.2016, 10 Ob 89/15h) hat dieser klargestellt, dass das Schmerzengeld auch für die verringerte Lebenserwartung zustehen soll.
Der Arzt haftet bekanntlich für eine fehlerhafte, somit nicht lege artis durchgeführte Heilbehandlung und/oder für eine unterbliebene bzw. unzureichende Aufklärung des Patienten.
Es handelte sich um eine Scherenspitze von mindestens 1 cm, welche im Körper des Patienten nach einer Herzoperation verblieb.
In der neuesten und für die Ärzte sehr wichtigen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH, 30.03.2016, 4Ob 42/16d) haftet der Arzt für die unterlassene Überprüfung der auf der Arzneiflasche ersichtlichen Informationen über den Medikamenteninhalt.
Nun ist es soweit. Die Erbrechtsreform steht vor der Tür und führt zu beachtlichen Neuerungen, welche es ab dem 1. Jänner 2017 zu beachten gilt.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Bei Straßenverkehrsunfällen im Ausland oder unter Beteiligung eines ausländischen Fahrzeuges im Inland ist der Geschädigte berechtigt, sich nicht nur gegen den Schädiger zu wenden, sondern seine Ansprüche vor allem direkt gegenüber der für das gegnerische Fahrzeug zuständige Kfz – Haftpflichtversicherung im Wege einer Direktklage geltend zu machen.
Liegt ein Arbeitsunfall vor, werden dem Dienstnehmer von der gesetzlichen Unfallversicherung die Kosten für die Behandlung und für weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit, wie Rehabilitation, behindertengerechter Wohnungsumbau, etc. finanziert. Über diese Sachleistungen hinaus erhält der verletzte Dienstnehmer von der Unfallversicherung Geldleistungen in Form von Taggeldern, Versehrtengeld oder, bei schwerwiegenden Fällen, auch eine langfristige Leistung in Form einer Versehrtenrente bzw. – für die Hinterbliebenen- eine Hinterbliebenenrente, Witwen-/Witwerbeihilfen.
Aus dem zwischen dem Arzt/Krankenhaus(-träger) und dem Patienten abgeschlossenen Behandlungsvertrag resultieren unter anderem diverse Informations- und Aufklärungspflichten. Neben der sogenannten therapeutischen Aufklärung, welche den Patienten an dessen Mitarbeit erinnert (etwa in Form von Anweisungen zur Durchführung einer Kontrolluntersuchung, Medikamenteneinnahme, etc.), stellt die Selbstbestimmungs- oder Risikoaufklärung die weitaus weitreichendere Verpflichtung des Arztes/Krankenhauses (-trägers) gegenüber dem Patienten dar. Dabei ist der Arzt vor der Behandlung verpflichtet, dem Patienten alle jene Informationen zu vermitteln, welche den Patienten in die Lage versetzen sollen, umfassend und ausreichend über die bevorstehende Behandlungsmaßnahme zu entscheiden.
Schmerzengeld hat nach seiner Zweckbestimmung die Aufgabe, „alles Ungemach“, das der Verletzte erlitten hat, auszugleichen. Die durch die Verletzung und ihre Folgen ausgelösten Schmerzen sowie die damit verbundenen Unlustgefühle sollen durch das Schmerzengeld abgegolten werden. Der Verletzte soll in die Lage versetzt werden, sich als Ausgleich für die entgangene Lebensfreude und die körperlichen wie auch die seelischen Schmerzen auf andere Weise bestimmte Annehmlichkeiten und Erleichterungen zu verschaffen.