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Foto Mag. Patrycja Gamsjäger - Blog

PRODUKTHAFTUNG – AUF DEN PUNKT GEBRACHT

PRODUKT-
HAFTUNG – AUF DEN PUNKT GEBRACHT

Mag. Patrycja Gamsjäger, LL.M.
Rechtsanwältin in Wien

Unter Produkthaftung versteht man eine verschuldensunabhängige Haftung für private Sach- und Personenschäden, die durch Fehler verursacht werden, welche das Produkt grundsätzlich zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produktes vorliegen.
Wird durch einen Fehler eines Produkts ein Mensch getötet, am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt, so haftet der Hersteller des Produkts für den Ersatz des Schadens.

Bei dieser Haftungsform ist das Vorliegen eines Vertrages nicht erforderlich.

Der Schaden an Personen wird ersetzt, ohne dass zwischen Unternehmer und Verbraucher unterschieden wird. Außerdem wird der Personenschaden uneingeschränkt, dh. ohne Selbstbehalt ersetzt.

Bei Sachschäden hingegen muss der Schaden bei einer vom fehlerhaften Produkt verschiedenen Sache eingetreten sein. Anders ausgedrückt, bei der Produkthaftung geht es nicht darum, dass das Produkt selbst fehlerhaft oder mangelhaft ist, sondern um Folgeschäden.

Darüber hinaus werden bei Sachschäden lediglich privat genutzte Sachen ersetzt.

Produkt im Sinne des österreichischen Produkthaftungsgesetzes (PHG) ist jede bewegliche körperliche Sache, selbst dann, wenn sie ein Teil einer anderen beweglichen Sache oder mit einer unbeweglichen Sacher verbunden ist. Dazu gehört auch Energie.

Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist. Dies betrifft vor allem die Darbietung des Produkts, den Gebrauch des Produkts, mit dem billigerweise gerechnet werden kann und den Zeitpunkt, zu dem das Produkt in den Verkehr gebracht worden ist (§ 5 Abs 1 PHG).

Es wird zwischen Konstruktions-,Produktions- und Instruktionsfehlern unterschieden.

Ein Konstruktionsfehler liegt vor, wenn die Enttäuschung der Sicherheitserwartung im technischen Konzept des Produkts begründet ist.

Ein Produktfehler liegt vor, wenn gesetzliche Sicherheitsvorschriften, die der Produktsicherheit dienen, nicht eingehalten werden.

Erfüllt das Produkt technische Standards/Normen, impliziert dies Fehlerfreiheit des Produktes.