Wohl jeder Kunde eines Service- Providers hat mit einer kurzfristigen Störung des Internetzugangs und des Telefonnetzes bereits Erfahrungen gemacht. In letzter Zeit häufen sich allerdings diese Störungen bestimmter Anbieter und es kommt zu erheblichen, mitunter tagelangen Ausfällen im Internet- und Telefonnetz.
Während in der Folge die Service- Provider ihre Erklärungen auf „Wie bemühen uns die Störung zu beheben“ reduzieren, machen die enttäuschten Kunden auf diversen Internetportalen ihrem Ärger Luft. Dabei stellen sich viele unter ihnen die Frage, warum sie für das Telefonnetz und Internet bezahlen sollen, obwohl sie ihre Emails stunden-, mitunter auch tagelang weder empfangen noch verschicken können und der Internetzugang ihnen ebenfalls verwehrt bleibt.
In diesem Zusammenhang hat bereits der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil aus dem Jahr 2013 (Urteil vom 24.01.2013- III ZR 98/12) entschieden, dass der Kunde sehr wohl das Recht hat, Schadenersatz für den erheblichen Ausfall zu verlangen.
Der Entscheidung des deutschen BGH lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Aufgrund einer Störung beim Telekommunikationsunternehmen kam es beim Kunden zu einem mehrwöchigen Ausfall seines Internetanschlusses (DSL- Anschlusses). An diesen Anschluss war nicht nur das Internet sondern auch sein Telefon- und Faxgerät gebunden.
Der Kunde verlangte vom Telekommunikationsunternehmen nicht nur den Ersatz der Mehrkosten für den Wechsel zum anderen Anbieter und die Nutzung eines Mobiltelefons in dieser Zeit, sondern auch einen Ersatz für jenen Schaden, welcher ihm durch den Wegfall der Möglichkeit den Internetanschluss, das Festnetztelefon und Telefax während des Zeitraumes der Störung nutzen zu können, entstanden ist.
Der deutsche BGH sprach im Ergebnis aus, dass „die Nutzbarkeit des Internets ein Wirtschaftsgut ist, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist.“
Weiters ermögliche „das Internet den weltweiten Austausch zwischen seinen Nutzern, etwa über Emails, Foren, Blogs und soziale Netzwerke“ und „wird zunehmend zur Anbahnung und zum Abschluss von Verträgen, zur Abwicklung von Rechtsgeschäften und zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten genutzt“.
Kommt es zu einem nicht nur kurzfristigen Ausfall macht sich dieser im Alltag des Großteils der Bevölkerung, welche sich des Internetmediums bedienen, zweifellos sofort bemerkbar.
Zum Ausfall des Telefaxes führte der deutsche BGH aus, dass hier dem Kunden kein Schadenersatz gebühre, weil sich die Störung nicht signifikant auf den privaten Bereich des Kunden ausgewirkt habe. Das Gleiche galt für den Ausfall des Festnetztelefons, zumal der Kunde während dieser Zeit ersatzweise ein Mobiltelefon benutzen konnte und sich dessen auch bedient hat.
Nach Ansicht des deutschen BGH „entfällt nämlich die Ersatzpflicht des Schädigers für die entgangene Möglichkeit, Vorteile aus der Nutzung eines Wirtschaftsgutes zu ziehen, wenn dem Geschädigten (Kunden) ein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht und ihm dieser Mehraufwand ersetzt wird“.
Gleichzeitig betonte jedoch der BGH, dass auch „die Möglichkeit der Nutzung eines Telefons ein Wirtschaftsgut darstelle, dessen ständige Verfügbarkeit für die Lebensgestaltung von zentraler Bedeutung ist.“
Bezüglich der Höhe des Schadenersatzes führte der deutsche BGH aus, dass sich der Schadenersatzbetrag an den marktüblichen, durchschnittlichen Kosten orientiert, die im betreffenden Zeitraum des Ausfalls für den konkreten Anschluss angefallen wären.
Zusammenfassend zählen laut dem deutschen BGH das Internet und das Telefon zu den wenigen Wirtschaftsgütern, bei denen sich ein Ausfall „auf die materielle Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt“, weshalb der Kunde (in diesem Fall ein Privatmann) auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens einen Schadenersatz für den Entfall der Nutzungsmöglichkeit verlangen kann.
Die genannte Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofes könnten die österreichischen Kunden jedenfalls zum Anlass nehmen, ihre Verträge- und Geschäftsbedingungen gründlich durchzulesen und ihre Schadenersatzmöglichkeiten für erhebliche, längere Ausfälle bei Service-Providern, welche in der letzten Zeit immer häufiger vorkommen, professionell prüfen zu lassen.